Informationen zum Kostenerstattungsverfahren

Die stark limitierten Praxissitze in Bremen haben zur Folge, dass PatientInnen häufig lange Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz in Kauf nehmen müssen. Es gibt aber eine Möglichkeit für Sie, die Wartezeit zu verkürzen. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Krankenkasse, rechtzeitig für die therapeutische Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Sind sie dazu nicht in der Lage, Ihnen in einer angemessenen Frist einen Therapieplatz zu besorgen, dürfen Sie sich die notwendigen Leistungen selbst beschaffen (§13 Abs. 3 SGB V) und die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind verpflichtet, die Kosten zu erstatten. Wartezeiten über 3 Monate gelten grundsätzlich als nicht zumutbar. Der Anspruch auf Kostenerstattung ist also gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen Krankenkassen.

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht demnach eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung bei gleicher Qualifikation des Psychotherapeuten. Zu Beginn sind lediglich einige gesonderte Schritte nötig, denn das Antragsverfahren weicht von der gewohnten Chipkarten-Praxis ab. Bei diesen Schritten bin ich Ihnen jedoch gern behilflich.

Folgende Formulare benötigt die Krankenkasse, wenn Sie sich entscheiden, eine Psychotherapie bei mir zu beginnen:

  1. Ein formloses Schreiben an Ihre Krankenkasse, in dem Sie kurz darstellen und begründen, warum Sie eine Psychotherapie machen möchten.
  2. Ein Nachweis, dass Sie trotz mindestens fünf Versuchen keinen Psychotherapeuten für eine baldige Behandlung (wichtig ist hier der Beginn einer Therapie, nicht die Möglichkeit eines Erstgespräches) gefunden haben. Diesen Nachweis können Sie in Form einer kleinen Tabelle erbringen mit Namen des/der kassenzugelassenen PsychotherapeutIn, Datum des Telefonats und Angabe der Wartezeit.
  3. Ein Besuch bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater. Dieser füllt einen kurzen Konsiliarbericht aus, das Formular dafür gebe ich Ihnen im Erstgespräch mit. Außerdem benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Dringlichkeitsbescheinigung, in der er die dringende Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bescheinigt. Auch dafür kann ich Ihnen bereits einen Vordruck mitgeben.
  4. Zusicherung der zügigen Behandlungsübernahme. In Absprache mit Ihnen schreibe ich einen Brief an Ihre Krankenkasse mit Zusicherung des Therapieplatzes für die probatorischen Sitzungen inkl. erster Diagnostikergebnisse.

Wenn wir alle Unterlagen beisammen haben, stellen Sie mit meiner Unterstützung bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung für die Psychotherapie. Die Behandlung beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zusichert.

Ich berate Sie dazu gern im persönlichen Gespräch.

Zur weiteren Information verweise ich hier auf den Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zum Kostenerstattungsverfahren: www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf